DVWK M149-2 / M150

Ziel der DWA-M 149-2

Originalzitat aus der DWA-M 149-2, Stand Mai 2007

....Die DIN EN 13508-2 enthält bedingt durch unterschiedliche Handhabungen und fachliche Erfordernisse in den Mitgliedstaaten an vielen Stellen Wahlmöglichkeiten. Daher ist der Anwender aufgefordert, Festlegungen zu treffen, bevor eine Inspektion ausgeführt werden kann.

Um dem Anwender die Arbeit zu erleichtern und um eine einheitliche Inspektionspraxis aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zu fördern, hat die DWA  das Merkblatt DWA-M 149-2 "Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion" erarbeitet und im November 2006 veröffentlicht. Das Merkblatt ist eine Anwendungshilfe für alle an der Inspektion nach DIN EN 13508-2 Beteiligten.

.... In Deutschland werden die verbindlichen Regelungen der EN 13508-2 in Verbindung mit den Inhalten dieses Merkblattes zur Anwendung empfohlen. Die informativen Teile der DIN EN 13508-2 werden derzeit nur in den aufgeführten Ausnahmen empfohlen. Die Anwendung steht aber jedermann frei. Geschultes Personal sowie effiziente Hilfsmittel sind Voraussetzung für eine qualifizierte Inspektion. Gerade im Hinblick auf die Anwendung des Kodiersystems nach DIN EN 13508-2 ist die Unterstützung des Eingabevorganges durch geeignete Software von besonderer Bedeutung. Die Norm kann daher erst angewandt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Anwendungsbereich der DWA-M 149-2

Originalzitat aus der DWA-M 149-2, Stand Mai 2007

... Dieses Merkblatt gilt in Verbindung mit DIN EN 13508-2 für die optische Inneninspektion, d.h. die qualitative Feststellung des Ist-Zustandes von Kanalisationen oder ihrer Teile, wie Abwasserleitungen und -kanäle, Schächten und Inspektionsöffnungen einschließlich der Grundstücksentwässerung im Rahmen der Instandhaltung.....

Rechtliches

Originalzitat aus der DWA-M 149-2, Stand Mai 2007

... Die rechtliche Notwendigkeit der Insepektion ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach Bundesgesetzbuch (BGB) und den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Betreibers der Kanalisation. Diese sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), insbesondere in den §§ 1a und 18b, sowie in den Landeswassergesetzen und in den länderspezifischen Regelungen festgelegt.

Schadhafte Kanalisationen können zu Abwasserexfiltration oder Grundwasserinfiltration führen  und dadurch eine Umweltgefährdung darstellen.

Die regelmäßige Inspektion ist eine Voraussetzung zur Vermeidung haftungsrechtlich, abgaberechtlich, ordnungsrechtlich und strafrechtlich (§ 324 StGB) relevanter Störungen sowie zur wirtschaftlichen Betriebsführung bei der Abwasserableitung.

Merkblatt ATV-DVWK-M150

Originalzitat aus der DWA-M 149-2, Stand Mai 2007

Veranlassung

Die ATV-DVWK hat im Oktober das Merkblatt ATV-DVWK-M150 Datenaustauschformat, Teil 1: Zustandserfassung von Entwässerungssystemen veröffentlicht. Ziel des Merkblattes ist die Definition einer einheitlichen Datenschnittstelle für die optische Inspektion von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden nach der im September 2003 neu erschienenen DIN EN 13508 Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden - Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion. Die Veröffentlichung war veranlasst durch die bestehende Vielfalt der Datenschnittstellen und den damit verbundenen Aufwand zur Programmentwicklung und -pflege, der insbesondere in Anwenderkreisen zu dem Wunsch nach einer einheitlichen Umsetzung der DIN EN 13508-2 geführt hatte.