Zustandsklassifizierung und bewertung aus dem Merkblatt DWA-M149-3

Um den Zustand eines Entwässerungssystemes bewerten zu können, ist eine Klassifzierung der Schäden, sowie des Objektes erforderlich.

Zitate aus der M149-3, Nov. 2007:

Einleitung

"Zur wasserrechtlich geregelten kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht gehören neben dem Bau auch Betrieb und Unterhalt sowie die Sanierung der bestehenden Entwässerungssysteme. Zustandserfassung und -beurteilung - z. B. im Rahmen der Selbstüberwachung - sind Teilaufgaben der Sanierungsplanung. Die von den einzelnen Bundesländern eingeführten Vorschriften über die Selbstüberwachung von Kanalisationen, sowie die Anforderungen an deren Betrieb und Unterhaltung müssen beachtet werden. Dabei erkennbare bauliche und betriebliche Zustände  die nicht den a.a.R.d.T. entsprechen, müssen in angemessenen Zeiträumen beseitigt werden. Bei der Durchführung der Maßnahmen kommt der Betriebssicherheit des Kanalnetzes sowie dem Schutz des Grundwassers und des Bodens eine besondere Bedeutung zu. Besteht ein konkrete Gefahr für das Grundwasser oder wurde bereits eine Beeinträchtigung des Grundwassers festgestellt, folgt schon aus der Abwasserbeseitigungspflicht, dass die Sanierung unverzüglich erfolgen muss. Die Verunreinigung des Grundwassers im Sinne von § 324, § 324a StGB sowie der Tatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung gemäß § 326 StGB sind unter Strafe gestellt.

Jeder Kanalzustand hat unterschiedlichen Einfluss auf die Reinhaltung des Grundwassers und den Schutz des Bodens, den Erhalt der Betriebssicherheit der Abwasseranlagen oder die Standsicherheit der baulichen Anlagen. Aufgrund des aktuellen Wissensstandes über die tatsächlichen Auswirkungen ist eine exakte Quantifizierung z.B. von Risiken nicht möglich. Beurteilungsansätze basieren daher vielfach auf Erfahrungswerten oder Abschätzungen. Dieses sollte bei der Interpretation von Beurteilungsergebnissen Berücksichtigung finden. Beurteilungsverfahren sollten weiterhin Raum für zukünftige Erkenntnisse lassen....

Anwendungsbereich

Das Merkblatt regelt die Vorgehensweise bei der Klassifizierung und -bewertung des baulichen/betrieblichen Zustandes von Entwässerungssystemen im Rahmen des Gesamtprozesses Sanierung....

Allgemeines

Übergeordnetes Ziel der Zustandsbeurteilung ist die ganzheitliche Sanierung bestehender Entwässerungssysteme im Rahmen gültiger Anforderungen. Der Gesamtablauf der Sanierung von Entwässerungssystemen wird in DIN EN 752 und im Merkblatt ATV-DVWK-M 143-1 geregelt und gliedert sich in die Abschnitte:

  • Vorplanung
  • Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes
  • Erarbeitung von Lösungen
  • Ausführung und Kontrolle

Die Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes gliedert sich weiter in die Teilabschnitte hydraulische, umweltrelevante und bauliche/betriebliche Untersuchungen. Innerhalb jedes Teilbereiches wird zwischen Untersuchung, Beurteilung und Ursachenermittlung unterschieden.

Die verschiedenen Teilaspekte der Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes stellen zunächst thematisch unabhängige Problemstellungen dar und werden in der Regel auch unabhängig voneinander bearbeitet. EIne Zusammenfassung der Ergebnisse im Sinne einer ganzheitlichen Bearbeitung erfolgt bei der Erarbeitung von Lösungen.

In diesem Sinne regelt dieses Merkblatt die Vorgensweise bei der Beurteilung des baulichen Zustandes auf der Grundlage der Ergebnisse der optischen Inspektion. Betriebliche Aspekte, die bei der optischen Inspektion mit erfasst werden, sind ebenfalls Gegenstand der Betrachtungen.

Das Ergebnis der Bearbeitung ist eine Auflistung von baulichen/betrieblichen Mängeln. Zur Festlegung und Einstufung der baulichen/betrieblichen Mängel im Hinblick auf ihre Dringlichkeit werden neben den Ergebnissen der Inneninspektion Randbedingungen berücksichtigt, die unter anderem hydraulischer und/oder umweltrelevanter Natur sein können.  Eine Beurteilung des hydraulischen oder umweltrelevanten Sanierungsbedarfes erfolgt in diesem Merkblatt nicht.

Grundlagen

Basierend auf den einschlägigen Normen/Richtlinien müssen an ein regelkonformes Entwässerungssystem mindestens drei grundlegende Anforderungen gestellt werden.

Dies sind:

  • Dichtheit (D)
  • Standsicherheit (S) und
  • Betriebssicherheit (B)

Ausgehend von der Zustandsbeschreibung gemäß DIN EN 13508-2 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2 wird die Relevanz der Kodes für diese drei Anforderungen betrachtet. Hierbei wird ein qualitativer Zusammenhang zwischen dem jeweiligen Einzelzustand und einer Anforderung hergestellt..

Durch die Charakterisierungen sind verschiedene Aussagen zur Relevanz für jeden Hauptkode möglich....

... Ausnahmen stellen hierbei in bestimmten Fällen Kodes mit der Charakterisierung "Z" dar, die eine Beschreibung als Anmerkung zulassen und somit nur vorläufig eingruppiert werden können. In diesen Fällen müssen Einzelfallbetrachtungen erfolgen.....

..... Maßgeblichen Einfluss auf das Schadenspotenzial einer Festlegung können zusätzliche Randbedingungen Haben. Diese Informationen stehen jedoch nicht immer zur Verfügung bzw. sind nur mit großem Aufwand zu erhalten..

...Bei Unkenntnis einzelner Randbedingungen ist zur Abschätzung eines Gefährdungspotenzials eine Sicherheitsbetrachtung vorzunehmen. Es ist Aufgabe des Ingenieurs fachgerechte Annahmen zu treffen.

Einen Überblick über wesentliche Randbedingungen und deren Relevanz auf Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit gibt Tabelle 3.

Tabelle 3. Relevanz wesentlicher Randbedingungen
Randbedingung  Dichtheit Standsicherheit Betriebssicherheit
Material o + o
Überdeckung o + +
Kanalnutzung o o +
Baujahr + o o
Wanddicke o + o
Lage zum Grundwasser + + o
Bodengruppe o + o
Lagerungsart o + o
Hydraulische Auslastung + o +
Lage am Umfang + o o

ANMERKUNG
o keine Auswirkung
+ Auswirkung

     

 

Arbeitsschritte und Modelle
Arbeitsablauf

... Die Operationalisierung der vorstehenden Grundzusammenhänge sollte in einzelnen Arbeitsschritten erfolgen.

  • Klassifizierung des Einzelzustandes,
  • Bewertung,
  • Beurteilung des Objektes,
  • Ermittlung des Sanierungsbedarfes.

Als Ergebnis wird eine objektscharfe Benennung und Einstufung des Sanierungsbedarfes aus baulicher/betrieblicher Sicht erstellt und in geeigneter Weise dokumentiert.

.. Innerhalb eines Entwässerungsgebietes ist  zur Beurteilung über alle Objekte grundsätzlich durchgängig ein einheitlicher Maßstab anzuwenden.
Zustandsklassifizierung

Grundlage für eine Zustandsklassifizierung ist die Beschreibung des baulichen/betrieblichen Zustandes von Kanälen/Leitungen, Schächten/Inspektionsöffnungen und Bauwerken der Ortsentwässerung nach DIN EN 13508-2 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2.

Zur Zustandsklassifizierung müssen die Ergebnisse der Zustandserfassung mit zusätzlichen Informationen (z.B. Kanalstammdaten, Ergebnisse bisheriger Inspektionen, etc.) verknüpft werden.

Die Zustandsklassifizierung muss in Abhängigkeit von den Anforderungen an das Entwässerungssystem zumindest folgende Merkmale berücksichtigen

  • Schadensart (Kode
  • Schadensausmaß (z.B. Quantifizierung und Stationierung).

Die Differenzierung der Klassifizierung ist zunächst die Einstufung jedes Einzelzustandes in Abhängigkeit der grundlegenden Anforderungen nach Abschnitt 6.1 erforderlich. Eine vorläufige Einteilung kann mittels EDV automatisch erfolgen. EIne individuelle Einordnung eines Schadens muss immer dann vorgenommen werden, wenn eine umfassende Zustandsbeschreibung mit Hilfe der Zustandskodes nicht möglich ist. Die EDV-mäßig ermittelte vorläufige Zustandsklasse muss sorgfältig geprüft werden....

Zustandsbewertung

Bei der Zustandsbewertung werden die Ergebnisse der Klassifizierung mit den Randbedingungen gemäß Tabelle 3 verknüpft.

Die Einbeziehung  der Randbedingungen kann umfassend oder auf einzelne Anforderungen begrenzt sein. Sie kann zustands- oder objektbezogen erfolgen. Sie ist auf das zur Klassifizierung angewandte Verfahren abzustimmen....

... Das Ergebnis der Zustandsbewertung wird durch die Zuordnung aufgrund von Punkten, Kennzahlen oder Wichtungen in unterschiedliche Kategorien oder durch Prioritätskennzahlen festgehalten.

Beurteilung des Objektes

Gegenstand der Zustandsbeurteilung sind Objekte. daher müssen die Ergebnisse der Klassifizierung und Bewertung auf Objekte verdichtet werden. Hierbei müssen folgende Kriterien beachtet werden.

  • der größte Einzelschaden
  • Häufigkeit und Ausmaß der weiteren Schäden,
  • Längenausdehnung der Einzelschäden

Gegebenenfalls können weitere Kriterien hinzugenommen werden.

Die Objektbetrachtung kann nach der Klassifizierung oder nach Einbeziehung der Randbedingungen erfolgen....

...Die Ergebnisse der Beurteilung müssen reproduzierbar sein.

Liste des baulichen/betrieblichen Sanierungsbedarfs

Grundlage für die Bedarfsliste ist die Zustandsbeurteilung. Diese ist für das Entwässerungssystem zusammenzufassen.

Diei Bedarfsliste stellt eine Rangfolge für die Sanierungsbedürftigkeit hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Aspekte dar. Sie muss auf Plausibilität geprüft werden. Die Abfolge der Sanierung ist damit nicht vorgegeben.

Für ein konkretes Bauprogramm sollten weitere Bedingungen berücksichtigt werden wie z. B.:

  • Baumaßnahmen anderer Leitungsträger, privater Investoren und der Straßenbaulastträger,
  • hydraulische oder umweltrelevante Missstände,
  • Zusammenfassung mehrerer unterschiedlich bewerteter Objekte zu einer Maßnahme,
  • verkehrstechnische Gründe,
  • Strukturverbesserungen im Kanalnetz,
  • Erschließungsmaßnahmen, etc.

Bei Zuständen die nach dem Grundsatz der Besorgnis unverzügliches Handeln erfordern, müssen Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Hierzu zählen z. B:

  • Funktionsbeeinträchtigungen, die die betriebliche Funktion des Objektes weitgehend aufheben,
  • alle baulichen Schäden in der Wasserschutzzone II und im nahen Einzugsbereich von Heil- und Mineralquellen, die eine Dichtheit des Entwässerungssystems in Frage stellen.
  • Feststellung einer tatsächlichen  Grundwasserbeeinträchtigung durch austretendes Abwasser,
  • alle Situationen, in denen Einsturzgefahr des Objekts, anliegender Bauten oder des umgebenden Bodens droht. Solche Situationen können je nach Ausmaß beispielsweise sein: Zustände, die Leib und Leben des Betriebspersonals gefährden.
    • Grundwassereinbruch mit Bodeneingarg,
    • Hohlraumfeststellung im Kanalbereich,
    • Straßeneinbruch im Kanalbereich
  • Zustände, die Leib und Leben des Betriebspersonals gefährden.
Dokumentation
Allgemeines

Das Ergebnis der Zustandsbeurteilung (Zustandsklassifizierung) und -bewertung) muss vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentation besteht mindestens aus folgenden Teilen:

  • Erläuterungsbericht,
  • Lagepläne,
  • Beurteilungslisten,
  • Daten.
Erläuterungsbericht

Im Erläuterungsbericht müssen Unterlagen, Grundlagen, Verfahren und Ergebnisse der Klassifizierung und Bewertung beschrieben werden. Das angewandte Beurteilungsmodell ist ausreichend zu dokumentieren, damit die Beurteilungsergebnisse richtig interpretiert werden können.
Der Bericht sollte gegliedert werden in:

1. Anlass und Vorbemerkungen

(z.B. Auftraggeber, Veranlassung der Beurteilung, Umfang der Beurteilung)

2. Unterlagen

(z.B. Zusammenstellung der verwendeten Unterlagen)

3. Untersuchungsgebiet

(z. B. Lage und Größe, Kanalnutzung, Länge und Querschnitte des Entwässerungsnetzes, Besonderheiten wie Lage im Wasserschutzgebiet)

4. Grundlagen

  • Datenübernahme (z. B. Inspektionsmethode, Dokumentation der Inspektionsergebnsise,  verwendete Ordnungsbegriffe, durchgeführte Plausibilitätsprüfungen der übernommenen Inspektionsdaten),
  • Erfassen der Randbedingungen (z.B. Beschreibung und Begründung der erfassten Randbedingungen),
  • Zusammenstellung der nicht untersuchten und nicht beurteilten Kanäle/Leitungen, Schächte/Inspektionsöffnungen und Bauwerke mit Begründung.

5. Beurteilungsmodell

  • Kurze Darstellung des Beurteilungsmodells mit Einordnung zum Merkblatt DWA-M149-3,
  • Begründung von Abweichungen gegenüber dem Merkblatt DWA-M 149-3,
  • Benutzte Randbedingungen (z. B. Überstauhäufigkeit),
  • Interpretation der Ergebnisse

6. Zustandsbeurteilung

Die in den Beurteilungslisten dokumentierten Ergebnisse müssen zusammenfassend, jedoch getrennt für Kanäle/Leitungen und Schächte/Inspektionsöffnungen kommentiert werden:

  • Analyse der erfassten Mängel nach Schadensgruppen,
  • Analyse der geschädigten Kanal-/Leitungsstrecken, Schächte/Inspektionsöffnungen und Bauwerke,
  • Gesamtbeurteilung (z.B. Punktschäden, Streckenschäden, statistische Auswertungen der Zustandsbeurteilung),
  • Zustandsbeurteilung im Hinblick auf die Anforderungen (Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit),
  • Begründung von Abweichungen gegenüber dem Merkblatt DWA-M 149-3,
  • Hinweise zur Interpretation der Beurteilungsergebnisse,
  • Zusammenfassung der gemeldeten Sofortmaßnahmen,
  • Ggf. Erstellen eines Vorschlages für die Durchführung von ergänzenden Untersuchungen (z.B. Dichtheitsprüfungen abhängig von der Lage (z.B. Wasserschutzzone) oder vom Alter des Kanals (z.B. Vorgaben der Länder)),

7. Bedarfsliste

Erstellen einer Bedarfsliste sortiert nach den ermittelten Rangfolgen einschließlich der gemeldeten Sofortmaßnahmen

8. Zusammenfassung und Schlussbemerkungen

Lagepläne

Die Beurteilungsergebnisse für Kanäle/Leitungen und Schächte/Inspektionsöffnungen müssen in einem Zustandsplan (Lageplan in einem geeigneten Maßstab) grafisch dargestellt werden:

  • farbig abgestufte Darstellung der ermittelten Zustandsklassen, getrennt für beurteilte Kanäle/Leitungen und Schächte/Inspektionsöffnungen,
  • Kennzeichnung von Sondermaßnahmen,
  • Kennzeichnung nicht untersuchter und nicht beurteilter Kanäle/Leiutngen und Schächte/Inspektionsöffnungen.
Beurteilungslisten

Die Beurteilungsergebnisse müssen objektweise dokumentiert werden. FÜr jedes Objekt sind die Grundlagen und die Ergebnisse basierend auf folgenden Grundsätzen zusammenfassend darzustellen.

  • Dokumentation der Ergebnisse mit den verwendeten Ordnungsbegriffen (z.B. Haltungsbezeichnungen, Schachtnummer, Straßennamen),
  • getrennte Wiedergabe der Ergebnisse der Klassifizierung und der Bewertung,
  • Objektweise Aufführung der berücksichtigten Randbedingungen,
  • Zwischenergebnisse müssen ggf. dokumentiert werden.

Für jedes Objekt müssen digital mindestens dokumentiert werden:

  • Schadensanzahl und Ausdehnung der Einzelschäden,
  • Klassifizierung der Einzelschäden,
  • Zustandspunkte bzw. Zustandszahl abhängig vom angewandten Beurteilungsmodell,
  • ggf. weitere modellbedingte Parameter
Daten

Die erfassten Randbedingungen und die Beurteilungsergebnisse müssen auch auf Datenträger, geeignet für die Verarbeitung in einer Datenbank nach Vorgabe des Netzbetreibers abgeliefert werden. Darüber hinaus sind Beurteilungsergebnisse zu archivieren. Alle Ergebnisse müssen grundsätzlich getrennt für Kanäle/Leitungen und Schächte/Inspektionsöffnungen erfasst werden.

Ordnungsbegriffe und Austauschformat müssen mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Es sollte eine Schnittstelle für die Datenübergabe vereinbart werden (z.B. gemäß dem Merkblatt ATV-DVWK-M 150).

In der Datenbank müssen mindestens abgelegt werden:

  • Das Gesamturteil (z.B. Zustandsklasse, Zustandspunkte, Sanierungsbedarfszahl) und
  • ggf. Bemerkungen

Außerdem können z.B. erfasst werden:

  • der größte Einzelschaden,
  • Schadenanzahl,
  • geschädigte Länge,
  • Schadensdichte,
  • Sanierungspriorität.

Wenn in der Datenbank Einzelschäden verwaltet werden, sollten auch für jeden Schaden:

  • Zustandsklasse und
  • ggf. weitere Quantifizierungen, wie z. B. Zustandspunkte

archiviert werden.